Ko­ope­ra­ti­ons­plan

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Basierend auf den Informationen aus dem Erstgespräch, wollen wir gemeinsam mit Ihnen einen Kooperationsplan erstellen. Dieser Plan soll Ihnen dabei helfen, Ihr berufliches Ziel zu erreichen. Er legt fest, welche Schritte dafür erforderlich sind.

In den weiteren Beratungsgesprächen werden wir den Plan regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass er Ihren Bedürfnissen und Fortschritten entspricht.

Wir möchten betonen, dass der Kooperationsplan rechtlich unverbindlich ist und vor allem darauf abzielt, eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen uns zu fördern. Es ist uns wichtig, dass wir auf Augenhöhe arbeiten und dass Sie sich aktiv in den Prozess einbringen. Sollten Absprachen nicht eingehalten werden, müssen wir möglicherweise die erforderliche Mitarbeit am Eingliederungsprozess verbindlich einfordern.

Wir sind uns jedoch bewusst, dass es bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen kommen kann. In solchen Fällen bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dabei wird eine neutrale Schlichtungsperson eingeschaltet, die versucht, eine Lösung zu finden, die sowohl Ihnen als auch Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin zusagt.

Hier helfen wir Ihnen weiter: