Erster Kontakt

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Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Arbeitslosengeld oder aus Ihrem Vermögen decken? Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Bürgergeld zu beantragen. Wenn Sie Einkommen erzielen, haben Sie die Wahl: Sie können entweder Wohngeld oder Bürgergeld beantragen. Unter dem folgenden Link finden Sie einen Wohngeldrechner:

Um erstmalig Leistungen im Jobcenter zu beantragen, können Sie dies schnell und bequem online erledigen:

Möchten Sie persönlich vorsprechen, lassen Sie sich bitte telefonisch einen Termin geben. Das vermeidet unnötige Wartezeiten für Sie:

05151/7815 4 ergänzend: 05151/7815777

Folgende Unterlagen benötigen wir bei einer persönlichen Vorsprache (im Original):
(von Ihnen und den Personen, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören – ggf. mit Vollmachten dieser Personen)

Personalausweis oder alternatives Ausweisdokument:

Welche Unterlagen im konkreten Einzelfall für die Antragstellung erforderlich sind, wird bei der persönlichen Vorsprache geprüft werden.

Ein Antrag für die gesamte Familie:

Die Beantragung von Leistungen erfolgt immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Deshalb müssen Sie alle Personen, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören, benennen und einen Haushaltsvorstand bestimmen, der als Bevollmächtigter für Ihre Bedarfsgemeinschaft unser Ansprechpartner ist.

Weitere Informationen: