Einstiegsgeld

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, soll es sich für Sie finanziell lohnen, wenn Sie wieder arbeiten. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, unterstützen wir Sie finanziell beim Einstieg ins Arbeitsleben. Das sogenannte Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Bürgergeld liegt.

Das Jobcenter kann Einstiegsgeld auch bei einer befristeten Stelle oder einer Stelle in Teilzeit zahlen. Das hängt unter anderem davon ab, ob sich dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass Sie unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder Ihr Einkommen ergänzen. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen:

Höhe und Dauer

Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob Sie alleine oder mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Weiterhin ist entscheidend, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind.

Es kann auch vereinbart werden, dass sich der Betrag im Laufe der Förderung ändert: Sie können zum Beispiel in den ersten Monaten der neuen Beschäftigung mehr Einstiegsgeld erhalten, als am Ende des Bewilligungszeitraums. Das legt Ihre Ansprechperson im Jobcenter zu Beginn der Förderung fest.

Einstiegsgeld erhalten Sie für höchstens 24 Monate. Es wird zu Beginn eines Monats ausgezahlt und ist anrechnungsfrei. Das bedeutet: Das Einstiegsgeld wird ohne Abzüge an Sie ausgezahlt und nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet.