Als Arbeitgeber schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – zum Beispiel, wenn es um die Qualifizierung von Personal mit besonderem Förderbedarf geht, um die Eingliederung oder die Förderung von bereits Beschäftigten. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten.
Eingliederungszuschuss:
Fördervoraussetzungen:
- Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
- Die Antragsstellung/Beratung zu dem Förderangebot muss erfolgen, bevor ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird.
- Das Beschäftigungsverhältnis kann nur gefördert werden, wenn die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen (z.B. gesundheitlicher Einschränkungen, längerer oder häufigerer Zeiten der Arbeitslosigkeit) erschwert ist.
Weitere Förderangebote:
Sie wollen einen Arbeitnehmer einstellen und haben Fragen zu einer Förderung? Dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Hameln und des Jobcenters Hameln-Pyrmont auf:
Hameln.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
0800 / 4 5555 20 (dieser Anruf ist für Sie kostenfrei)
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr und
Freitag: 8:00 – 16:00 Uhr