Bildung & Teilhabe

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Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert im sogenannten „Bildungspaket“ berücksichtigt. Ziel ist es, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen zu verbessern. Zudem wird sichergestellt, dass die Kinder und Jugendlichen auch an Aktivitäten in Schulen und Vereinen teilnehmen können.

Wie erhalte ich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Ihr Kind ist jünger als 25 Jahre und besucht eine Kindertagesstätte oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule. Ein Antrag auf Förderung gilt direkt mit der Antragstellung auf Bürgergeld als gestellt. Eine Ausnahme bildet die Lernförderung. Diese ist gesondert zu beantragen.

Wenn Sie kein Bürgergeld beziehen, wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Hameln-Pyrmont.

Voraussetzungen für die Erstattung:

Legen Sie die Belege für Ihre Ausgaben (zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Fahrscheine) vor. Nur Kosten, die Sie nachweisen, können Ihnen erstattet werden. Eine Ausnahme ist der persönliche Schulbedarf, für den Sie automatisch zu Beginn des ersten und zweiten Schuljahres einen festen Betrag erhalten.

WICHTIG:

Antragsunterlagen Lernförderung

Weitere Informationen zum Thema Bildung und Teilhabe: