Beirat

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Der Beirat berät das Jobcenter Hameln-Pyrmont bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Hameln-Pyrmont zu berücksichtigen.

Darüber hinaus fördert der Beirat den politischen Dialog und betreibt Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene. Die Geschäftsführung des Jobcenters Hameln-Pyrmont informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse.

Die Aufgaben des Beirates sowie die Berufung von Mitgliedern sind abschließend im § 18 d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bestimmt. Nach den dort festgelegten gesetzlichen Bestimmungen sowie der Geschäftsordnung, die sich der Beirat gegeben hat, übt dieser seine Tätigkeit aus.

Die Mitglieder des Beirates werden durch die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes vorgeschlagen und durch die Trägerversammlung des Jobcenters Hameln-Pyrmont berufen. Sie können sich deshalb entsprechend der Geschäftsordnung nicht von Dritten vertreten lassen. Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes sind insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertretende von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.