Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.
Es gibt drei gute Gründe, die für eine Weiterbildung oder Umschulung sprechen:
- Größerer Schutz vor Arbeitslosigkeit
- Höhere Verdienstmöglichkeiten
- Bessere Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im weiteren Berufsleben
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen.
Was benötige ich für eine Weiterbildung/Qualifizierung?
- Um festzustellen, ob eine Weiterbildung/Qualifizierung für Sie notwendig ist, führen Sie zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter.
- Diese prüft, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen. Ist das der Fall, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.
- Bildungsangebot auswählen: In der folgenden Online-Suche können Sie eine Weiterbildung finden, die zu Ihrem beruflichen Ziel passt: Weiterbildungsangebote finden.
- Vor Beginn der Maßnahme bestätigt der Bildungsträger auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert das Jobcenter. Das Jobcenter prüft, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, ist eine Förderung der Weiterbildung möglich und Sie können mit der Weiterbildung starten.
Welche Kosten werden vom Jobcenter übernommen?
- Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
Im Beratungsgespräch können Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden. Wenn Ihre berufliche Weiterbildung gefördert wird, übernimmt das Jobcenter auch bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.