Bürgergeld

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Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.

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Regelbedarf

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Neben dem Regelbedarf werden die Kosten fürs Wohnen – also die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten – als Bestandteil des Bürgergelds gezahlt.

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Voraussetzungen für Bürgergeld:

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

An den bzw. die Bevollmächtigte richtet sich immer der Bewilligungsbescheid sowie die Änderungsbescheide. Aufgeführt sind in den Bescheiden jeweils alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Individuell für jedes Mitglied sind darin die einzelnen Beträge und Leistungen ausgewiesen.