Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten soll. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Kosten für Unterkunft und Heizung
Neben dem Regelbedarf werden die Kosten fürs Wohnen – also die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten – als Bestandteil des Bürgergelds gezahlt.
Voraussetzungen für Bürgergeld:
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
- Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
An den bzw. die Bevollmächtigte richtet sich immer der Bewilligungsbescheid sowie die Änderungsbescheide. Aufgeführt sind in den Bescheiden jeweils alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Individuell für jedes Mitglied sind darin die einzelnen Beträge und Leistungen ausgewiesen.