Durch praktische Erfahrung in einem Betrieb können Sie herausfinden, ob eine bestimmte berufliche Tätigkeit zu Ihnen passt. Außerdem knüpfen Sie Kontakt zu Arbeitgebern. Einen Einblick in einen Betrieb erhalten und berufliche Tätigkeiten ausprobieren – das ermöglicht Ihnen eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, kurz: MAG.
Die Vorteile:
- Sie lernen einen Betrieb unverbindlich kennen.
- Sie erhalten einen Eindruck vom Aufgabengebiet, das Sie sich wünschen.
- Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
- Im optimalen Fall erkennt der Betrieb Ihr berufliches Potenzial und bietet Ihnen im Anschluss eine Stelle an.
Voraussetzung:
Gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft haben Sie festgelegt, dass Sie eine MAG benötigen, um Ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Daher ist Ihr erster Schritt zu einer MAG ein Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter. Wichtig: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine MAG.
Finanzielle Regelung und Dauer einer MAG:
- Die MAG ist kein Praktikum. Das bedeutet unter anderem: Damit Sie während der MAG finanziell abgesichert sind, erhalten Sie weiterhin Bürgergeld, sofern Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben.
- Da es sich um kein Arbeitsverhältnis handelt, erhalten Sie für die Teilnahme an der MAG kein Entgelt vom Arbeitgeber.
- Falls notwendig, können Ihnen die Kosten, die zur Aufnahme einer Probearbeit (zum Beispiel Fahrkosten) entstehen, erstattet werden. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie den Erklärungsbogen nur einsenden dürfen, wenn die Teilnahme im Vorfeld schriftlich genehmigt wurde und Sie tatsächlich an einer MAG teilgenommen haben!
- Eine MAG dauert in der Regel wenige Tage.