Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein

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Vieles ist möglich, um beruflich wieder Fuß zu fassen: ob Sie neue berufliche Kenntnisse erwerben, nach einem Coaching bei Bewerbungen punkten oder eine private Arbeitsvermittlung nutzen. Finden Sie die Maßnahme, die Ihnen am meisten weiterhilft.

Eine „MAT“ steht für „Maßnahme bei einem Träger“ und der Zugang erfolgt mit einem „AVGS“, einem „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“. Einen Gutschein erhalten Sie direkt bei Ihrer Ansprechperson im Jobcenter.

Beispiele für eine Maßnahme bei einem Träger

(je nach ortsnahen Angeboten der Bildungsträger):

Wie erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

  1. Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter heraus.
  2. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet.
  3. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
    Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Was mache ich mit dem AVGS-Gutschein?

  1. Sie kontaktieren den Maßnahmeträger und reichen Ihren AVGS ein. Sie erhalten von ihm eine Bestätigung, wenn er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern kann.
  2. Sie informieren Ihre Vermittlungsfachkraft. Es erfolgt eine Prüfung, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Zudem stellt diese fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. In diesem Schreiben steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Der Maßnahmeträger wird ebenso darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewillig wurde.
  4. Sie treten die Maßnahme an!

Sie haben Interesse an einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Dann kontaktieren Sie noch heute Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.