Das Jobcenter Hameln-Pyrmont hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Agentur für Arbeit Hameln-Pyrmont. Beide Träger sind in der Trägerversammlung paritätisch vertreten. Rechtsgrundlage für die Trägerversammlung, ihre Aufgaben und Befugnisse ist § 44c Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils zwei Vertretern der beiden Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Hameln-Pyrmont. Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.
Unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger bestimmt die Trägerversammlung die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.
Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:
- die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
- die Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden,
- Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
- die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters.
Beschließt die Trägerversammlung (TV), einzelne Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung auf einen der beiden Träger oder Dritte zu übertragen, sind übertragene hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse aus dem operativen Bereich Kundinnen und Kunden gegenüber zu veröffentlichen.