Erklärung zur Barrierefreiheit

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain jobcenter-hameln-pyrmont.de veröffentlichten Website des Jobcenter Hameln-Pyrmont.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Zugänglichkeit

Einige Inhalte auf unserer Website, wie zum Beispiel PDF-Dokumente, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, alle Inhalte so zugänglich wie möglich zu gestalten. Bitte beachten Sie, dass ältere PDF-Dateien möglicherweise nicht den aktuellen Zugänglichkeitsstandards entsprechen. Falls Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf bestimmte Inhalte haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren unter Jobcenter-Hameln-Pyrmont.PresseOeffentlichkeit@jobcenter-ge.de.

Feedback und Kontaktinformationen

Wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail: Jobcenter-Hameln-Pyrmont.PresseOeffentlichkeit@jobcenter-ge.de  und geben Sie uns die Gelegenheit, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Diese Erklärung wurde am 31.05.2024 erstellt.