Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert im sogenannten „Bildungspaket“ berücksichtigt. Ziel ist es, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen zu verbessern. Zudem wird sichergestellt, dass die Kinder und Jugendlichen auch an Aktivitäten in Schulen und Vereinen teilnehmen können.
Wie erhalte ich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Ihr Kind ist jünger als 25 Jahre und besucht eine Kindertagesstätte oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule. Ein Antrag auf Förderung gilt direkt mit der Antragstellung auf Bürgergeld als gestellt. Eine Ausnahme bildet die Lernförderung. Diese ist gesondert zu beantragen.
Wenn Sie kein Bürgergeld beziehen, wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Hameln-Pyrmont.
Voraussetzungen für die Erstattung:
Legen Sie die Belege für Ihre Ausgaben (zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Fahrscheine) vor. Nur Kosten, die Sie nachweisen, können Ihnen erstattet werden. Eine Ausnahme ist der persönliche Schulbedarf, für den Sie automatisch zu Beginn des ersten und zweiten Schuljahres einen festen Betrag erhalten.
WICHTIG:
- Für Lernförderung/Nachhilfe benötigen wir vorab eine schriftliche Bestätigung der Lehrkraft, dass Ihr Kind diese Unterstützung benötigt.
- Bitte denken Sie daran, immer eine aktuelle Schulbescheinigung im Jobcenter einzureichen.
Welche Leistungen gibt es?
Persönliche Schulbedarf
Sie erhalten für ihr Kind jährlich einen Betrag für notwendige Unterrichtsmaterialien (z.B. Stifte, Hefte, Blöcke, Taschenrechner). Zum jeweiligen Schuljahresbeginn (1.08.24) erhalten Sie 130,00€ und zu Beginn des zweiten Schuljahres (1.02.24) erhalten Sie 65,00€.
Lernförderung/Nachhilfe
Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel in der Schule nicht erreichen, erhalten Unterstützung im Bereich Nachhilfe. WICHTIG: Für die Antragstellung benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der Lehrkraft, dass ihr Kind diese Unterstützung benötigt. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
Ausflug/Klassenfahrt
Bei Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten werden die tatsächlichen Kosten (ohne Taschengeld) übernommen.
Mittagsverpflegung
Wenn Ihr Kind in einer Einrichtung (Schule, Kindergarten, Tagesmutter) eine warme Mahlzeit erhält, erstatten wir Ihnen diese Kosten.
Kultur, Sport & Freizeit
Für Vereins-, Kultur-, Ferienangebote erhalten Sie bis zu 15,00 € pro Monat (max. 180,00 € jährlich)
Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Antragsunterlagen Lernförderung
Weitere Informationen zum Thema Bildung und Teilhabe: